Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Bereichen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast etc.) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung und Leistungen werden durch mündliche als auch durch schriftliche Absprache für beide Parteien bindend. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2. Leistungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in andern Objekten zu bemühen. Der Kunde / Gast ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen, vereinbarten bzw. die üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte – Verwertungsgesellschaften. (Beispiel: Tagungstechnik, Musik, Transportkosten)
3. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen bei Anreise ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne, daß der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Zimmer mit garantierten Reservierungen werden vom Betrieb bis spätestens 22.00 Uhr freigehalten, es sei denn, daß eine spätere Ankunft des Gastes mit dem Betrieb vereinbart wurde. Deposit-Reservierungen gelten als garantierte Reservierungen. In diesem Fall sind die bestellten Zimmer unbedingt freizuhalten. Der Gast wird gebeten, bei einer späteren Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, sofern möglich; bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis und Frühstück, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis für den Abreisetag zu bezahlen.
4. Preis
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluß und Leistungserbringung gehen zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich der Betrieb das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen, wobei sich der Betrieb jedoch verpflichtet, den Vertragspartner von dieser Preisänderung in Kenntnis zu setzen.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels ist das Hotel berechtigt, bei Anreise oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen. Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne, daß es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Privatpersonen und 8% bei juristischen Personen (Firmen) über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages. Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen. Bei gastronomischen Veranstaltungen behält sich das Hotel das Recht vor, 50% des zu erwartenden Umsatzes als Depositzahlung zu verlangen. Alle Zahlungen bereits erfolgter Leistungen oder Vorauszahlungen sind in der Landeswährung des Erfüllungsortes oder in Euro fällig. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfalls eine Mahngebühr von € 5,00 (Inlandskunden) und € 10,00 (Auslandskunden) verlangt werden.
Für Gruppenbuchungen ab 10 Personen gilt die Reservierung erst dann als bestätigt, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Auftraggeber oder nach der Bestätigung durch den Betrieb innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% und spätestens bis 30 Tage vor Anreise insgesamt 50% der gebuchten Leistung erbracht oder die vereinbarte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben. Der Kunde / Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
6. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt des Kunden / Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde / Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne, daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Der Betrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Reservierungen und Rücktrittsfristen:
Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 42 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das Hotel kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren. Reservierungen gegenüber dem Gast, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:
Individualgäste:
1 Zimmer
2-5 Zimmer
6-10 Zimmer
ab 11 Zimmer
2 Tage
5 Tage
14 Tage
30 Tage
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um. Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Abbestelltag (Kalendertag)
vor der Leistungserbringung
Anspruch des Hotels
bis 6 Wochen vor Anreise
bis 4 Wochen vor Anreise
bis 2 Wochen vor Anreise
7 – 14 Tage vor Anreise
unter 7 Tage vor Anreise
kostenfrei
50% der Übernachtungskosten des ersten Reisetages
80% der Übernachtungskosten des ersten Reisetages
100% Berechnung des Gesamtpreises inkl. aller Übernachtungen und gebuchten Leistungen des ersten Reisetages
100% Berechnung des Gesamtpreises inkl. aller Übernachtungen und gebuchten Leistungen des gesamten Reiseaufenthaltes
Bitte beachten Sie, daß bei verbindlichen Messebuchungen keine kostenfreie Stornierung mehr möglich ist. In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Soweit Handelsbräuche bestehen, die diesen Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, daß zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben.
7. Haftung
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde / Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier im vollen Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne, daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Das Hotel haftet dem Gast gegenüber nach den Bestimmungen des §702 BGB (das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal € 3.000,00). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände beläßt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrag von € 750,00 gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlung sowie Überbringung von Warensendungen aller Art. Bei eventuellen Mißverständnissen oder Irrtümern übernimmt das Hotel keine Haftung. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben.
Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Hotel wohnen, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom Fund zu verständigen. Ist der Gast abgereist, muß die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 24 Stunden) aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckaufbewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach einem Jahr als Fundgegenstände behandelt. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000,00 je Fahrzeug, einschließlich Zubehör. Der Schaden muß spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden.
8. Besondere Hinweise für Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Veranstalter sind gehalten, Teilnehmerlisten bis 48 Stunden vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel anderenfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Dasselbe gilt für eine größere als vereinbarte Teilnehmerzahl. Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muß spätestens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, daß dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. (Beispiel: Nachtzuschläge)
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlußgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluß eigener Anlagen des Kunden geeignete Geräte des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen (Dekoration) vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Stornierungsfristen sind:
über 28 Tage vor Veranstaltung
bis 21 Tage vor Veranstaltung
bis 15 Tage vor Veranstaltung
bis 8 Tage vor Veranstaltung
ab 8 Tage vor Veranstaltung
Berechnung der Miete, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten
Berechnung der Miete
Berechnung der Miete, zuzüglich Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes
Berechnung der Miete, zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes
Berechnung der Miete, zuzüglich Ersatz von 100% des entgangenen Umsatzes
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr berechnet. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschäftigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
9. Allgemeines
Namensnennung
Der Gebrauch des Namens des Betriebs und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hoteldirektion.
Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
Post- und Warensendungen
Für Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und, auf Wunsch, die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Transport
Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten unregelmäßigen Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden / Gast sind unwirksam.
Unwirksame Geschäftsbedingungen
Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine Wirksame ersetzt werden, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Nebenabreden
Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.